Eng al Lëtzebuerger Bauereregel seet :
Zielt de Premier dem Kaale Sophie d’Laach vun der Natioun
… dann Kéimt alles – just net am Buedem d’Boun
| Quote für ausländische Studenten zulässig |
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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Zugangsbeschränkungen für ausländische Medizinstudenten an frankophonen belgischen Universitäten in seinem Urteil vom 13.4.2010 (Az- C-73/08) für zulässig erklärt, wenn nach Würdigung aller von den zuständigen Stellen angeführten relevanten Gesichtspunkte feststeht, dass dies im Hinblick auf die Sicherung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, d.h. der ausreichenden Ausbildung belgischer Ärzte, gerechtfertigt ist.